Aktuelles.

Die Mandantennews im September 2010

Wirksamkeit einer Spätehenklausel in einer Versorgungsordnung

Die Spätehenklausel in einer Versorgungsordnung, die einen Witwenrentenanspruch davon abhängig macht, dass die Ehe mit dem Arbeitenden zum Zeitpunkt des Beginns der Rentenzahlung an diesen aus der Versorgungsordnung bereits geschlossen worden sein muss, begegnet keinen rechtlichen Bedenken.

Sie verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil der Arbeitgeber zulässigerweise sein Versorgungsrisiko begrenzt. Die Klausel stellt auch keine Diskriminierung wegen des Alters oder des Geschlechts dar; selbst wenn sie eine entsprechende Benachteiligung beinhalten würde, wäre diese unschädlich.

« Zurück


» Meldungen vom August anzeigen

» Meldungen vom Juli anzeigen

Aktuelle Sonderinformationen

(PDF, 67 KB) »

EU-MwSt-Paket

(PDF, 1,3 MB) »

Künstlersozialkasse

(PDF, 540 KB) »

Abgeltungssteuer ab 2009

Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht


(PDF, 60 KB) »

 
 
Finanzbuchhaltung

Buchführung mit Zukunft

Private Vermögensplanung Lifemap


Mehr zu unseren Leistungen »

 
 
Für Sie zum Download

Merkblätter und Checklisten »